Deutsch-Italienische Kanzlei rund um das Schadensrecht in München und Rom. Arbeitsrecht, Medizinrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Transportrecht u. v. m.

Honorare und Kosten

Je nach der Struktur des anwaltlichen Mandates biete ich Ihnen entweder eine nach Streitwert bemessene Vergütung und Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsgebühren-Gesetz (RVG) oder aber eine Abrechnung auf Basis eines Stunden- honorars an.

Spielt sich ein Fall ausschließlich nach italienischem Recht ab ( z.B. Vertretung in einer Bußgeldsache, Strafsache oder arbeitsrechtlichen Angelegenheit vor italienischen Gerichten ), so sind die italienischen Anwaltstarife maßgebend.

Aktuelles

Am 25. Mai 2018 tritt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft.
Unsere Hinweise dazu finden Sie hier.