Das Titelblatt einer Tageszeitung.

Unternehmerhaftung als Fahrzeughalter

Wir machen Sie auf unseren Artikel in der Verkehrsrundschau, Heft Juli 2009, zur Haftung von Unternehmen als Fahrzeughalter aufmerksam. Näheres finden Sie hier:

Unternehmerhaftung_als_Fahrzeughalter.pdf

Knöllchen aus dem Ausland - zahlen oder wegwerfen?

Bei einer Fahrt ins Ausland kann es schnell passieren, dass man eine Verkehrsübertretung begeht. Die Regelungen weichen von den deutschen ab, Schilder sind vielleicht in Landessprache beschriftet, oder es gelten viel engere oder gar keine Toleranzen bei der Geschwindigkeit.

Bekommt man dann Schriftstücke über ein ausländisches Ordnungswidrigkeitenverfahren zugesandt, stellt sich die Frage ob man hierauf reagieren muss oder aber die Sache einfach auf sich beruhen lassen kann (...).

Den vollständigen Aufsatz von Herrn Rechtsanwalt Thomas Jurisch, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Frau Rechtsanwältin Sabine Feller, LL.M., Fachanwältin für Versicherungsrecht finden Sie hier

Aufsatz_Knoellchen_aus_dem_Ausland.pdf

Erhöhte Bußgelder im Straßenverkehr

Zum 01.02.2009 ist die Neuregelung des Bußgeldkataloges in Kraft getreten. Seit dem gelten deutlich höhere Strafen für besonders gefährliche Verkehrsverstöße, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Vorfahrtsverletzungen, Rotlichtverstöße, fehlender Abstand uns Fahrten unter Alkohol oder Drogen.

Mit der Erhöhung der Bußgelder soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Damit trägt die BRD auch Vorgaben der EU Rechung, die sich eine deutlichere Reduzierung der Verkehrstoten zum Ziel gesetzt hat.

Ein weiterer Grund mag sein, dass damit deutlich mehr Verstöße nach Umsetzung des Geldsanktionengesetztes auch im Ausland vollstreckt werden können, da sie über der Geringfügigkeitsgrenze von 70,00 € liegen.

Einführung in das italienische Immobilienrecht

Die Übertragung von Immobilien ist an Formalitäten gebunden.

Das Italienische Zivilgesetzbuch, der Codice Civile, im Folgenden c.c. abgekürzt, sieht für die Gültigkeit der Eigentumsübertragung die schriftliche Form gemäß Artikel 1350 c.c. vor. Das Eigentum kann mittels öffentlicher Urkunde oder beglaubigter Privatschrift übertragen werden.

Die Schriftformel gilt auch für die Vollmacht und den später zu behandelnden Vorvertrag (...).

Den vollständigen Aufsatz von Herrn Rechtsanwalt Thomas Jurisch, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Frau Rechtsanwältin Sabine Feller, LL.M., Fachanwältin für Versicherungsrecht finden Sie hier

Immorecht_in_Italien.pdf

Führerscheinverlust nach Trunkenheitsfahrt als Fahrradfahrer?

Wer alkoholisiert als Fahrradfahrer am Straßenverkehr teilnimmt, kann sich einer Trunkenheitsfahrt strafbar machen. Auf Ersttäter wartet eine Geldstrafe von 1 1/2 Monatsgehältern.

Das Gesetz sieht eine Höchststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vor, die Mehrfachtäter treffen kann. 

Eine entsprechende Verurteilung kann für den Radfahrer aber eine noch weit schwerwiegendere Folge haben: die Fahrerlaubnisbehörde muss die Vorlage eines medizinisch - psychologischen Gutachtens anordnen, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. Solche Zweifel sind dann angebracht, wenn ein Verkehrsteilnehmer entweder wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen hat (hierfür genügen zwei Verfahren), oder aber einmal im Straßenverkehr ein Fahrzeug  mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr geführt hat. Dabei ist auch das Fahrrad ein Fahrzeug im Sinne des Gesetzes (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.05.2008, Aktenzeichen 3 C 32.07).

Ergibt das Gutachten, dass Alkoholmissbrauch oder gar Alkoholabhängigkeit besteht, oder wird das Gutachten gar nicht erst beigebracht, muss die Fahrerlaubnis entzogen werden. Sie kann erst dann wiedererteilt werden, wenn die Fahreignung wiederhergestellt ist. Der Betroffene muss dazu eine Änderung seines Trinkverhaltens bei Missbrauch und bei Alkoholabhängigkeit das Ende der Abhängigkeit sowie eine einjährige Abstinenz nachweisen.

Unfallregulierung in Italien

Bitte beachten Sie den Aufsatz von Rechtsanwältin Sabine Feller zur Unfallregulierung in Italien

ZVR_2008-05_250_Sabine_Feller.pdf

Ein im Ausland geschädigter Unfallfahrer kann nunmehr auch in Deutschland Schadensersatz einklagen

Der EuGH hat nunmehr entschieden, dass nach einem Unfall im europäischen Ausland Autofahrer an ihrem Heimatort gegen die Versicherung des Unfallgegners klagen können.

Zur Begründung heißt es, dass das Europäische Recht über die Zuständigkeit der Gerichte in Versicherungsstreitigkeiten auf den Schutz des schwächeren Vertragspartners abstelle. Dieser Schutz für den Versicherungsnehmer sei auch auf den durch einen Unfall Geschädigten auszudehnen.

Aktenzeichen des EuGH:  C-463/06

Das Urteil in vollständiger Fassung finden Sie unter: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62006J0463:DE:HTML

www.verkehrsrechtskanzlei.eu

Zur Umsetzung des EU-Beschlusses zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Bußgeldbescheiden

Frühestens ab 2009 haben Autofahrer zu befürchten, dass sie für im Ausland verhängte Bußgelder in Deutschland belangt werden können. Eine Ausnahme hiervon bildet jedoch Österreich. Die österreichischen Behörden können bereits jetzt Bußgelder in Deutschland beitreiben.

www.verkehrsrechtskanzlei.eu

Reform des Unterhaltsrechts

Sie erhalten hier die wichtigsten Informationen zur Reform des Unterhaltsrechts.

Reform_des_Unterhaltsrechts.pdf

Bundeselterngeld- und Elterngeldgesetz

Für Geburten ab 2007 wird das bisherige Bundeserziehungsgeld durch das neue so genannte Elterngeld abgelöst.

Das Elterngeld esetzt 67 % des nach der Geburt des Kindes weggefallen monatlichen Einkommens (max. 1.800,00 €). Nicht erwerbstätige Eltern erhalten mindestens 300,00 €.

Die Elterngeldrechner finden Sie unter www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner

Beachten Sie hierzu auch einen Artikel in dem Magazin "Freundin", den Sie unter  http://www.freundin.de/job_geld/finanzen/elterngeld finden.

Zu den Nachweismöglichkeiten von HWS - Verletzungen bei Verkehrsunfällen

Bitte beachten Sie auch hierzu den Vortrag von Frau Rechstanwältin Feller, LL.M.

Vortrag_HWS.pdf